2409 ZHTG

27.9.2024

Stellungnahme: “Versuchskaninchen” im Namen der Kindesschutzmassnahme internationale Adoption?

Heute Freitag veröffentlichte ein Forscherinnenteam um Prof. Dr. Rita Kesselring (HSG) im Auftrag der Kantone Zürich und Thurgau einen detaillierten Forschungsbericht zu den Adoptionen in Indien von 1973-2002. Die Forschungsarbeit hatte vor allem das Ziel, das Kapitel der Fremdplatzierung umfassend zu durchleuchten. Die Resultate lösen bei Betroffenen Bestürzung, Ohnmacht und Wut aus. Und zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf!

In der 320 Seiten starken Publikation belegen Forscherinnen aufs Neue eine fragwürdige Rechtspraxis und ungenügender Kindesschutz, mit zum Teil einschneidenden und weitreichenden Folgen für die adoptierten Personen. Gerade das in der Publikation enthaltene Gespräch zu den gesundheitlichen Folgen ist aus Sicht der Betroffenen besonders erschütternd. 

“Versuchskaninchen” im Sinne der Sache?

Ein speziell gravierender Fall, exemplarisch für viele, ist die detaillierte Aufzeichnung eines adoptierten Mädchens, das nach der Ankunft in der Schweiz direkt in ein Spital gebracht wurde. Dort wurden über Wochen täglich medizinische Abklärungen vorgenommen, bis hin zur Entnahme von Magensaft. Das Kind war allein und isoliert vom Rest der Welt und der Willkür dieser Abklärungen schutzlos ausgeliefert. Besonders stossend in diesem Fall: es wurde eine Quarantäne durch die Vermittlungsstelle angeordnet, obwohl dies im Jahr 1978 nur von der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt hätte verordnet werden können. Wurden Kinder als “Versuchskaninchen” eingesetzt?

Verantwortung - jetzt.

Ein weiterer wissenschaftlicher Bericht reiht sich in eine Reihe von Gleichen ein, die dieselben Schlüsse ziehen: es wurde wiederholt Recht missachtet und den adoptierten Personen damit das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung verwehrt. 
Nach dem Prinzip “Geben und Nehmen” wurden Verfehlungen überhaupt möglich. Für die betroffenen Personen bedeutet dies einmal mehr, dass ihre Herkunft oft verschleiert wurde und eine herkömmliche Herkunftssuche somit unmöglich ist. 

Kann es sich die Schweizer Gesellschaft leisten, die Betroffenen im Umgang mit ihrer Geschichte allein zu lassen? 
Back to the Roots fordert darum dezidiert: Im Umgang mit rechtswidrigen Adoptionspraktiken braucht es jetzt dringend wirksame, zielführende und verbindliche Unterstützung für die Betroffenen. Für das verursachte Unrecht von damals muss heute Verantwortung übernommen werden.
 

Kontakt für Medien:

Celin Fässler, +41 79 667 65 85, kommunikation@backtotheroots.net
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