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25.4.2024

Die Finanzierung für das Betreuungs- und Unterstützungsangebot von Back to the Roots wird um ein Jahr verlängert

Die KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) hat an ihrer Frühjahrsversammlung 2024 beschlossen, das bestehende Betreuungs- und Unterstützungsangebot von Back to the Roots um ein Jahr weiter zu finanzieren. 

Back to the Roots kann somit den adoptierten Personen aus Sri Lanka weiterhin ein professionelles Betreuungs- und Unterstützungsangebot anbieten. Die Organisation begrüsst dieses Bekenntnis zur Notwendigkeit des bestehenden Angebots. 

Die Erkenntnisse seit Beginn der behördlichen Finanzierung waren ausschlaggebend für die Weiterfinanzierung bis Ende 2025: 

Konstante Nachfrage

Seit der Einführung des Angebots durch Back to the Roots melden sich laufend adoptierte Personen, die sich mit ihrer Herkunft auseinandersetzen wollen. Im Zentrum steht in erster Linie der Wunsch, etwas über die eigene Herkunft herauszufinden. Dies bedeutet, aufwändige Suchen nach Dokumenten in der Schweiz und in Sri Lanka sowie zeitintensive Abklärungen vor Ort zu Personen und die Suche nach Hinweisen. Die Verfahren, um Indizien zu finden, nehmen oft mehr als ein Jahr in Anspruch.

Aufgrund der oft rechtswidrigen Verfahren ist eine herkömmliche Suche meist unmöglich. Dies bedingt eine flexible und dynamische Betreuung im Einzelfall. 

Vergleichbares Angebot bei rechtswidrigen Adoptionsverfahren fehlt

Das Betreuungs- und Unterstützungsangebot von Back to the Roots baut eine Brücke zwischen den behördlichen Schritten sowie der persönlichen Auseinandersetzung mit der Herkunftsgeschichte. Das heisst, adoptierte Personen aus Sri Lanka können durch den vertrauensvollen Rahmen die einzelnen Abklärungen zu ihrer Geschichte durchlaufen. Ein vergleichbares Angebot fehlt bis heute und ist notwendig, um die Betroffenen aufzufangen. Für viele adoptierte Personen ist es wichtig, dass Bund und Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen, da sie eine Mitverantwortung am geschehenen Unrecht tragen: 

“Ich verstehe nicht, warum es möglich ist, dass ich ohne korrekte Unterlagen in ein Land wie die Schweiz adoptiert wurde. Wer trat damals für meine Interessen ein? Ich habe noch heute Mühe, dass ich zwischen zwei Kulturen stehe: ich sehe aus, wie wenn ich aus einem anderen Land stamme und trage doch einen Vor- und Nachnamen, der in der Schweiz sehr häufig ist.” 
(Zitat: adoptierte Person im Betreuungs- und Unterstützungsangebot BttR)

Verlängerungen im Fussball sind grundsätzlich dazu da, nach einem Unentschieden Gewinner:innen und Verlierer:innen zu küren. 

Diese Verlängerung bedeutet für alle Seiten einen Gewinn: nämlich weiter zu unterstützen, was zielführend ist. 

Bern, 25. April 2024

Medienkontakt:

Celin Fässler, 079 667 65 85, kommunikation@backtotheroots.net

Kontakt für adoptierte Personen aus Sri Lanka:

info@backtotheroots.netwww.backtotheroots.net

Telefonische Erstberatung für adoptierte Personen: 

jeweils am Mittwochvormittag von, 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr (ausser Ferienzeit, www.backtotheroots.net): Telefon 076 373 79 23, Back to the Roots