Think-Tank der Rechtslage

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Viele Adoptierte sind Opfer von Menschenhandel geworden. Noch unklar ist jedoch, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann: Von welcher Stelle wurden welche Gesetze nicht eingehalten. Wie können sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Obwohl die Problematik bereits in den 80er und 90er Jahren öffentlich diskutiert wurde, ist die strafrechtliche Seite bisher nicht von einer unabhängigen Stelle untersucht worden.

Du willst uns helfen, den rechtlichen Fragen auf den Grund zu gehen?

Das kannst du tun:

  • Widme deine wissenschaftliche Arbeit dem Thema Internationale Adoptionen
  • Sende uns Gerichtsurteile oder Berichte zum Thema
  • Vermittle uns Kontakte zu Personen, die sich in diesen Rechtsgebieten besonders gut auskennen.
  • Hilf uns mit deiner Expertise, unsere Fragen zu beantworten

Wir freuen uns auf deine Kontaktnahme: info@backtotheroots.net

Um das geht es:

Der Botschafter in Colombo sprach bereits 1981 in einem Brief an seine Vorgesetzten in Bern davon, dass hier ein Menschenhandel stattfindet. Das war bereits zum damaligen Zeitpunkt strafbar. BTTR möchte wissen, an welchen Stellen Verfehlungen stattgefunden haben, die in der Summe zu einem Handel mit Babys führte. Wer dabei persönliche Vorteile errungen hat.

Bei unseren Recherchen sind wir auf verschiedene Sachverhalte gestossen, in denen mutmasslich Verfehlungen stattgefunden haben. Diese Sachverhalte sollten weiter untersucht werden.

Uns stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Wer ist berechtigt eine Beschwerde zu erheben?
  • Sind die Straftaten verjährt? Falls ja, welche Alternativen gibt es?
  • Dazu kommt die Grundsatzfrage: Kann heute garantiert werden, dass bei internationalen Adoptionen die Kinder nicht Opfer von Menschenhandel wurden? Falls nein, sind internationale Adoptionen überhaupt zulässig?

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